Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eventaro GbR
Untere Schubertstr. 3
74376 Gemmrigheim
Vertreten durch: Nadine Haller & Valerie Sieber
Kontakt
Telefon: +49152 2973 5909

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der eventaro GbR und ihren Auftraggebern. Sie regeln die Zusammenarbeit, Leistungen und Pflichten beider Parteien im Rahmen von Eventplanungs-, Beratungs- und Organisationsleistungen.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1. Alle Vereinbarungen zwischen der eventaro GbR und dem Auftraggeber werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB geschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.

1.3. Grundlage des Vertrages ist das schriftliche Angebot der eventaro GbR bzw. der vom Auftraggeber erteilte Auftrag, in dem Leistungsumfang und Vergütung definiert sind. Angebote sind bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

1.4. Kostenschätzungen, Grobkalkulationen oder als „Kostenrahmen“ bezeichnete Angaben sind unverbindlich.

1.5. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Diese kann auch per E-Mail erfolgen.

1.6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die eventaro GbR, vereinbarte Leistungen zu verschieben oder anzupassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.

1.7. Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich, muss jedoch schriftlich erfolgen. Alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallene Fremdkosten werden vollständig berechnet. Darüber hinaus gelten folgende Stornosätze auf die verbleibende Auftragssumme:

– bis 6 Monate vor Veranstaltungsdatum: 30 %

– 3 bis 6 Monate vor Veranstaltungsdatum: 50 %

– 1 bis 3 Monate vor Veranstaltungsdatum: 75 %

– weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsdatum: 90 %

Der Auftraggeber kann nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

Bereits bestellte oder produzierte Materialien (z. B. Druck-, Werbe- oder Brandingmaterialien) werden bei einer Stornierung vollständig berechnet.

2. Pflichten des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber stellt eventaro GbR alle für die Projektumsetzung notwendigen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung und sichert zu, dass er zur Nutzung dieser Materialien berechtigt ist.

2.2. Der Auftraggeber arbeitet eng mit eventaro GbR zusammen und informiert über alle relevanten Umstände, die Einfluss auf die Durchführung des Projektes haben können.

2.3. Zusätzlicher Aufwand, der durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entsteht, wird gesondert berechnet.

2.4. Der Auftraggeber stellt eventaro GbR von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten oder Pflichten im Zusammenhang mit dem Projekt resultieren.

2.5. Verträge mit externen Dienstleistern wie z. B. Locations, Caterern, Technikfirmen, Fotografen, Videografen oder Künstlern werden direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter geschlossen. eventaro GbR unterstützt bei Auswahl, Koordination und Abstimmung, ist jedoch nicht Vertragspartei und übernimmt keine Haftung für diese Fremdleistungen.

2.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle über eventaro GbR vermittelten Künstler und Dienstleister für einen Zeitraum von 25 Monaten nach Veranstaltungsdatum weiterhin ausschließlich über eventaro GbR zu buchen.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle von eventaro GbR erstellten Konzepte, Ideen, Entwürfe und Materialien unterliegen dem Urheberrecht. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

4. Präsentationen und Konzepte

Präsentationen, Konzeptvorschläge und Entwürfe bleiben Eigentum von eventaro GbR, sofern kein Auftrag erteilt wird. Eine Nutzung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt und verpflichtet zur Zahlung einer angemessenen Vergütung.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Alle Leistungen sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme fällig. Die verbleibenden 50 % können nach individueller Absprache in Teilraten beglichen werden.
Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Events entstehen, werden nach Abschluss der Veranstaltung auf Basis des tatsächlichen Aufwands abgerechnet.
Alle Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

5.3. Bei Projekten, bei denen eventaro GbR ausschließlich koordinierend tätig ist und die Verträge mit Fremddienstleistern direkt zwischen Auftraggeber und Dienstleister geschlossen werden, übernimmt eventaro GbR keine Haftung für Zahlungsverpflichtungen oder Nichterfüllung dieser Dritten.

6. Zusatzleistungen und Reisekosten

Zusatzleistungen, Änderungen und Mehraufwand werden nach Zeitaufwand gemäß den üblichen Stundensätzen von eventaro GbR berechnet. Reise- und Übernachtungskosten (ab 3-Sterne-Standard) sowie Spesen sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7. Lieferung

Geringfügige Abweichungen in Druck, Farbe oder Material stellen keinen Mangel dar. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen nicht zum Schadensersatz.

8. Korrektur und Freigabe

Vor der Produktion erhält der Auftraggeber Korrekturmuster zur Freigabe. Nach Freigabe übernimmt eventaro GbR keine Haftung für inhaltliche Fehler.

9. Haftung

eventaro GbR haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist auf den Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10. Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Leistung schriftlich zu melden. Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

11. Leistungen Dritter

Von eventaro GbR beauftragte Dritte gelten als Erfüllungsgehilfen. Eine direkte Beauftragung dieser Personen durch den Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten ist untersagt.

12. Gestaltungsfreiheit

Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht kreative Gestaltungsfreiheit. Änderungen nach Freigabe werden gesondert berechnet.

13. Rechtliche Zulässigkeit

Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Marketingmaßnahmen obliegt dem Auftraggeber. eventaro GbR haftet nicht für wettbewerbs- oder markenrechtliche Verstöße.

14. Media-Leistungen

Bei Mediaplanung schuldet eventaro GbR keinen bestimmten Erfolg. Verspätete Zahlungen können zum Verlust von Schaltterminen führen.

15. Vertraulichkeit

eventaro GbR behandelt alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich und verpflichtet auch beauftragte Dritte zur Geheimhaltung.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von eventaro GbR.